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Energieausweis 2026: Checkliste für Immobilienkäufer und Verkäufer in Polen

Der Energieausweis bleibt beim Verkauf und bei der Vermietung ein wichtiges Dokument. Diese Checkliste zeigt, was im Ausweis, im Inserat und bei der Transaktion zu prüfen ist.

Energieausweis 2026: Checkliste für Immobilienkäufer und Verkäufer in Polen

Das Jahr 2026 ist ein wichtiger Abschnitt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der EPBD. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endet am 29. Mai 2026. Welche detaillierten Regeln in Polen gelten, sollte jedoch stets anhand der aktuellen Vorschriften und amtlichen Informationen geprüft werden.

Für Käufer und Verkäufer stehen die praktischen Pflichten rund um den Energieausweis im Mittelpunkt. Die folgende Checkliste hilft, die Unterlagen vor dem Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung zu ordnen.

Was Verkäufer vorbereiten sollten

  • Einen aktuellen Energieausweis für das Gebäude oder die Einheit.
  • Die im Inserat erforderlichen Energieangaben, einschließlich der relevanten Kennwerte und CO2-Emissionen.
  • Das Dokument zur Übergabe an den Käufer beim Abschluss der notariellen Verkaufsurkunde.

Beim Verkauf muss der Energieausweis dem Käufer übergeben werden. Der Notar hält die Übergabe fest. Der Käufer kann auf dieses Recht nicht verzichten.

Was Käufer prüfen sollten

1. Ob der Ausweis zur richtigen Immobilie gehört

Die Angaben im Energieausweis sollten mit dem angebotenen Haus oder der Wohnung verglichen werden. Adresse und Umfang des Dokuments müssen zur Immobilie passen.

2. Ausstellungsdatum und Gültigkeit

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Er kann früher seine Gültigkeit verlieren, wenn Bauarbeiten die energetischen Eigenschaften des Gebäudes oder der Einheit verändern.

3. Angaben im Inserat

Inserate müssen bestimmte Energiekennwerte und die CO2-Emissionen enthalten. Käufer sollten prüfen, ob die Werbeangaben mit dem Energieausweis übereinstimmen, statt sich nur auf allgemeine Begriffe wie „energieeffizient“ zu verlassen.

4. Übergabe bei der Abwicklung

Der Energieausweis muss beim Abschluss der notariellen Verkaufsurkunde übergeben werden. Er ist kein optionaler Anhang, auf den im Vertrag einfach verzichtet werden kann.

Was die EPBD verändert

Die EPBD von 2024 sieht weitere Änderungen der nationalen Systeme für Energieausweise vor, darunter Energieklassen. Auf EU-Ebene ist eine gemeinsame Skala von A bis G vorgesehen. Außerdem geht es um digitale Energieausweise sowie die Angabe der Klasse und des Energiekennwerts in Inseraten.

Das polnische Ministerium für Entwicklung und Technologie weist darauf hin, dass in Polen neue Regeln zur Methodik und zu den Mustern der Energieausweise beraten werden. Die Umsetzung der EPBD macht den Verkauf oder die Vermietung jedoch nicht davon abhängig, dass eine bestimmte Energieeffizienz erreicht wird. Die aktuell geltenden polnischen Regeln sollten vor einer konkreten Transaktion bestätigt werden.

Praktische Unterlagen-Checkliste

  • Ein Energieausweis für das richtige Gebäude oder die richtige Einheit.
  • Ausstellungsdatum und Angaben zu möglichen Modernisierungen.
  • Die im Inserat verwendeten Energiekennwerte und CO2-Emissionen.
  • Bestätigung, dass das Dokument bei der Verkaufsurkunde übergeben wird.
  • Bei einer Vermietung: Bestätigung, dass der Energieausweis dem Mieter beim Abschluss des Mietvertrags übergeben wird.

Wer Angebote vergleicht, kann mit Immobilien zum Verkauf in Polen beginnen und für den Hauptstadtmarkt auch Häuser zum Verkauf in Warschau ansehen. Die Angaben im Inserat sollten immer mit den Unterlagen der konkreten Immobilie abgeglichen werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Rechtsberatung. Vor einer Transaktion sollten die aktuellen Anforderungen anhand des geltenden Rechts sowie mit einem Notar oder qualifizierten Fachmann geprüft werden.

Quellen